Zahnfüllungen
In den meisten Fällen schützen eine regelmäßige Vorsorge (inkl. Röntgenaufnahmen) und Prophylaxemaßnahmen (PZR) vor einer Füllungstherapie. Falls trotzdem eine Karies („Loch“) an Ihrem Zahn entstanden ist, welche sich anfangs meist nicht schmerzhaft äußert, sollte Ihr Zahn möglichst schnell behandelt werden, um den Nerv zu schonen. Weitere Ursachen, die eine Füllung notwendig machen, können Substanzdefekte durch einen Unfall oder durch starken Abrieb („Knirschen“) bedingt sein.
- Zahnerhalt
- Diverse Materialien
- Kostenübernahme- materialabhängig
- Kaustabil
- Angepasste Zahnfarben
- Nachhaltige und langfristige Reparatur
Mehr information
Nach einer Betäubung wird die betroffene Stelle säuberlich von den befallenen Bakterien und zerstörten Zahngewebe befreit („ausgebohrt“) und desinfiziert. Der dabei entstandene Defekt wird anschließend mit einer Zahnfüllung wieder aufgefüllt. Uns stehen dabei unterschiedliche Materialien zur Verfügung, die abhängig von der Größe, Lage und Ihren eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen von uns eingesetzt werden. Häufig sind verschiedene Materialien zur Reparatur Ihres Zahnes möglich, die sich in ihren Eigenschaften (z.B. in Bezug auf Haltbarkeit und Ästhetik) und Preis unterscheiden. Wir benutzen ausschließlich klinisch geprüfte und etablierte Füllungsmaterialien, die Ihnen und uns eine größtmögliche Therapiesicherheit gewährleisten.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Kosten für eine Amalgam-/ und Zementfüllung in vollem Umfang. Vor allem im Seitenzahnbereich müssen Sie mit einem privaten Eigenanteil rechnen, wenn Sie eine Zahnfüllung mit einem hochwertigen Kunststoffmaterial wünschen. Die Kosten richten sich dabei nach der Füllungsgröße und dem damit erforderlichen Materialaufwand, Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Sie erfahren aber in jedem Fall vor der Behandlung, wie hoch Ihr Eigenanteil voraussichtlich sein wird.
„Ein stabiles, gesundes und unauffälliges Füllungsmaterial, um Ihren und unseren Ansprüchen gerecht zu werden, steht für uns an oberster Stelle.“